top of page
48534335311_742802ebb6_k.jpg

Info

Standort

Betriebsordnung


Öffnungszeiten

Montag – Samstag                    08:00 – 21:00 Uhr

Sonntag und Feiertage                09:00 – 20:00 Uhr

 

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Pumptrack geschlossen und der Aufenthalt auf dem Gelände ist untersagt.
 

Sicherheit und Haftung

Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache des Benutzers. Der Betreiber und die Gemeinde Aarburg lehnen bei Unfällen, Diebstählen oder unsachgemässer Benutzung des Pumptracks jegliche Haftung ab.

Geräte 

Erlaubt sind alle unmotorisierten Rollsportgeräte. 
 

Benutzung 

Die Anlage ist öffentlich, frei zugänglich und unentgeltlich nutzbar.

Auf andere Nutzer des Parks und auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen.

Lärmbelastungen sind zu unterlassen. Es darf keine verstärkte Musik gespielt werden, ausser bei speziell bewilligten Anlässen.
 

Verhaltensregeln und Respekt

  • Wir schätzen uns richtig ein und halten Abstand.

  • Wir tragen einen Helm und entsprechende Schutzausrüstung.

  • Wir halten die Anlage sauber und ordentlich.

  • Wir entsorgen Abfall in den Abfallbehältern.

  • Wir verzichten auf der Anlage auf den Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Drogen jeglicher Art.

  • Wir respektieren die Weisungen der Gemeinde und des Betreibers.
     

Toiletten

Eine öffentliche Toilettenanlage steht ausserhalb des Freibades zur Verfügung. 
 

Parkplätze

Bitte benutzen Sie die öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätze beim Freibad (3), dem Park+Ride (4) oder an der Woog Aarburg (1). Am Wochenende dürfen die Parkplätze beim Schulhaus Paradiesli (2) benutzt werden. 

Das Parkieren auf den Parkplätzen des Campingplatzes Wiggerspitz ist verboten. 

Die Zufahrt mit motorisierten Fahrzeugen zum Pumptrack ist verboten(Fahrverbot).


 

​

Kontakt Betreiber

Der Pumptrack Aarburg wird vom Verein "aarbig rollt" betrieben. 

Kontakt via info@aarbig-rollt.ch
 

Bestimmung

Wer die Betriebsordnung missachtet, kann durch den Trägerverein zurechtgewiesen und mit einem Platzverbot bestraft werden. Bei Schäden am Park durch Vandalismus wird Anzeige erstattet.

bottom of page